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Allgemeine Geschäftsbedigungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fahrzeugaufbereitung Car Fresh (Peter Engelhardt, Förstersteig 8, D-36272 Niederaula)

Allen zwischen der Fa. Fahrzeug-Aufbereitung Car Fresh Niederaula, Inh. Peter Engelhardt (im folgenden Anbieter) und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Für alle abgeschlossenen Verträge gelten diese AGB: Gegenstand dieser Verträge sind z.B. die Neu- und Gebrauchtwagenaufbereitung, Kfz-Wäsche, Innenreinigung, Hochglanzpolitur, Lackversiegelung, Klimaanlagenreinigung und Desinfektion, Kratzerentfernung, etc.
1.1) Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen AGB.
1.2) Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden.
1.3) Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

§ 2 Terminvereinbarungen

2.1) Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/Aufbereitung etc. muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
2.2) Terminvereinbarungen werden einvernehmlich zwischen Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor der Auftragsannahme deklariert werden. Die Annahme solcher Aufträge ist von der Auftragslage abhängig und steht damit im Ermessen des Anbieters.

§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1) Terminvereinbarungen sind verbindlich, sofern sie nicht mindestens drei Werktage vorher von einer Seite aufgekündigt werden (schriftlich per E-Mail) info@car-fresh-niederaula.de.
Bei Nichteinhaltung werden 80% der Summe fällig.
3.2) Bei unentschuldigter Nichteinhaltung eines Termins kann der Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 80% des vereinbarten Preises erheben.
3.3) Kann der Auftragsnehmer den Fertigungstermin infolge höherer Gewalt, z.Bsp. Naturkatastrophen, ohne eigenes Verschulden nicht einhalten, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Pflicht zum Schadensersatz. Der Auftragsnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

3.4) Dies betrifft auch telefonische Terminabsprachen, hier gilt der § 3.2)

§ 4 Reklamation

4.1) Die vom Anbieter durchgeführten Leistungen werden zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur anlässlich dieser Prüfung unmittelbar geltend gemacht werden. Der Anbieter hat berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung.
4.2) Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten und fotografisch zu dokumentieren.
4.3) Nach Verbringung des Fahrzeuges vom Firmengelände des Anbieters oder bei Verstoß gegen vorstehende Pflichten des Kunden sind Reklamationen nicht mehr möglich.

§ 5 Haftung und Garantie

5.1) Schadenersatzansprüche seitens des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2) Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und die Ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

5.3) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Kunde muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

5.4) Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die von der Fahrzeugaufbereitung an den betreffenden Fahrzeug vorhanden waren ( z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Inventar oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde etc.) oder durch die die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Dies betrifft auch äußere Umwelteinflüsse wie z.B. Hagel. Für Schäden die auf Materialfehler zurück zuführen sind, am und im Auto übernimmt Car fresh Niederaula keine Haftung!

§ 6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1) Die Leistungen des Anbieters erfolgen gegen Barzahlung, Kartenzahlung oder Rechnung
7.2) Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

7.3) Das Fahrzeug verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung (der vereinbarten Leistung) in Obhut der Firma car-fresh Niederaula

7.4) Wird das Fahrzeug am vereinbarten Termin nicht abgeholt, wird dieses auf einen öffentlichen Stellplatz geparkt.

§ 7 Preise / Pauschalpreise

8.1) Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind entsprechen Fahrzeugen mit normalen Verschmutzungsgrad.
8.2) Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon sowie der Website des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand,  von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3) Bei extremen Verschmutzungen durch z.B. Farben, Fäkalien etc. bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber sowie über entstehende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.

§ 8 Fahrzeugüberführung

9.1) Wird nur gegen Aufpreis und Absprache von privaten Kunden in Ausnahmefällen durchgeführt!

9.2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Fahrzeug unsere Arbeitsstätten verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Firma Kfz-Aufbereitung und Pflege Peter Engelhardt den Fahrzeugtransport übernommen hat.

§ 9 Sonstiges

10.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Niederaula / Bad Hersfeld
10.2) Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechts unwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen
nicht ihre Gültigkeit. Es gilt das deutsche Recht.

§ 10 Gutscheine

Pro Auto ist nur ein Gutschein gültig, Geld wird nicht ausgezahlt.

§ 11 Shop

12.1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Car fresh Niederaula.

12.2) Verkauf von Produkten: Car fresh übernimmt keine Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung der Produkte entstehen.